Revierinhaber in der Verantwortung

Halten Sie Ihre Ansitzeinrichtungen regelmäßig instand. Das sind Sie als Revierinhaber sich, Ihrer Familie, Ihren Jagdhelfern und -gästen schuldig. Auch sieht die Berufsgenossenschaft in Jagdunfällen kein Kavaliersdelikt – mit, unter Umständen, existenzgefährdenden Folgen für den Verursacher. 

Regelmäßige Wartung Pflicht: Nachlässig oder überhaupt nicht gewartete Kanzeln kosten im Schadensfall den Versicherungsschutz! Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) der Berufsgenossenschaften besagt in § 7, der Revierinhaber müsse sicherstellen, dass "Hochsitze, ihre Zugänge sowie Stege fachgerecht errichtet und mit Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen gesichert sind" und "Hochsitze regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, geprüft werden". Am besten immer vor Beginn des neuen Jagdjahrs. Besonders wichtig sind laut www.svlfg.de "tragende Säulen, Ständer und Holme in Bodennähe und im Bewuchsbereich; Leitersprossen, vor allem deren Nagelstellen; Fußbodenbeläge und Sitzbretter; Geländer; sonstige Elemente jagdlicher Einrichtungen, die permanent Witterungseinflüssen ausgesetzt sind". 

Verbotsschild anbringen: Bringen Sie an sämtlichen Kanzeln und Leitern auf der Aufstiegsseite gut verschraubt und unübersehbar ein hellgelbes Plastikschild mit schwarzer Schrift an: "Ansitzeinrichtung – Betreten verboten! Der Revierinhaber". Das vereitelt Schadensersatzansprüche durch unautorisierte Nutzer. 

Gerne übernimmt Fischer Revier die intervallmäßige Wartung Ihrer Ansitzeinrichtungen, fallweise auch die Reparatur von Fremdprodukten.